FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind Anwaltspauschalen?

Die Anwaltspauschale ist eine Einigungsgebühr zwischen Rechtsanwalt und Mandant!

 

Im Folgenden sehen Sie einen Auszug der Anwaltsgebühren nach RVG:

Streitwert bis

Rechtsanwaltsgebühren

 

1,0

0,4

0,5

0,75

1,3

0,3 - 1,1 - 1,5 etc.

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

300,00 

25,00

10,00

12,50

18,75

32,50

 

600,00 

45,00

18,00

22,50

33,75

58,50

Auch alle weiteren Gebühren

900,00 

65,00

26,00

32,50

48,75

84,50

können Sie leicht mit Hilfe

1.200,00 

85,00

34,00

42,50

63,75

110,50

eines Taschenrechners

1.500,00 

105,00

42,00

52,50

78,75

136,50

selbst ermitteln.

2.000,00 

133,00

53,20

66,50

99,75

172,90

 

2.500,00 

161,00

64,40

80,50

120,75

209,30

 

3.000,00 

189,00

75,60

94,50

141,75

245,70

Multiplizieren Sie einfach

3.500,00 

217,00

86,80

108,50

162,75

282,10

die fett hervorgehobene

4.000,00 

245,00

98,00

122,50

183,75

318,50

1,0 - Gebühr der jeweiligen

4.500,00 

273,00

109,20

136,50

204,75

354,90

Wertstufe mit dem von

5.000,00 

301,00

120,40

150,50

225,75

391,30

Ihnen gewünschten Faktor.

6.000,00 

338,00

135,20

169,00

253,50

439,40

 

7.000,00 

375,00

150,00

187,50

281,25

487,50

 

8.000,00 

412,00

164,80

206,00

309,00

535,60

(z.B. 0,3 - Gebühr bei einem

9.000,00 

449,00

179,60

224,50

336,75

291,85

Wert von 10.000,00 EUR =

10.000,00 

486,00

194,40

243,00

364,50

631,80

486,00 EUR multipliziert mit

13.000,00 

526,00

210,40

263,00

394,50

683,80

0,3 = 145,80 EUR)

16.000,00 

566,00

226,40

283,00

424,50

735,80

 

19.000,00 

606,00

242,40

303,00

454,50

787,80

 

22.000,00 

646,00

258,40

323,00

484,50

839,80

(z.B. 1,5 - Gebühr bei einem

25.000,00 

686,00

274,40

343,00

514,50

891,80

Wert von 13.890,05 EUR =

30.000,00 

758,00

303,20

379,00

568,50

985,40

566,00 EUR multipliziert mit

35.000,00 

830,00

332,00

415,00

622,50

1.079,00

1,5 = 849,00 EUR)

40.000,00 

902,00

360,80

451,00

676,50

1.172,60

 

45.000,00 

974,00

389,60

487,00

730,50

1.266,20

 

50.000,00 

1.046,00

418,40

523,00

784,50

1.359,80

 

65.000,00 

1.123,00

449,20

561,50

842,25

1.459,90

 

80.000,00 

1.200,00

480,00

600,00

900,00

1.560,00

 

95.000,00 

1.277,00

510,80

638,50

957,75

1.660,10

 

110.000,00 

1.354,00

541,60

677,00

1.015,50

1.760,20

 

125.000,00 

1.431,00

572,40

715,50

1.073,25

1.860,30

 

Was ist Forderungsmanagement?

Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis. In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Weitgehend synonyme Bezeichnungen für Forderungsmanagement sind Kreditmanagement und Debitorenmanagement.

Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Lieferungen und Leistungen in der Regel Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren.

Immer mehr Unternehmen übertragen ihr Forderungsmanagement hier auf spezialisierte Dienstleister. Durch Outsourcing des Debitoren- oder Forderungsmanagements sinken die eigenen Personal- und Sachkosten.

Warum ist Forderungsmanagement so wichtig und existenznotwendig?

Der Trend ist eindeutig. Deutsche Unternehmen leiden unter der rapide sinkenden Zahlungsmoral ihrer Kunden. Vor allem die Zahl der Kunden, die gar nicht zahlen, wächst stetig. Diese Situation macht ein aktives Forderungsmanagement notwendig, doch Betreiber kleinerer bis mittlerer Unternehmen stehen hier jedoch vor bisher schwer lösbaren Problemen. Erfolgreiches Mahnwesen in Eigenregie ist mangels Fachwissen und Erfahrungen meist nicht sehr erfolgreich, andererseits stehen angepasste Lösungen von professionellen Inkasso-Unternehmen oft nicht zur Verfügung oder sind zu teuer.

  • In den Verwaltungsabteilungen nahezu aller Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegen Rechnungslegung verkaufen, werden zunehmend zeit- und kostenintensive Tätigkeiten zur Beitreibung offener fälliger Forderungen ausgeführt.
  • Die Vernachlässigung dieser Tätigkeiten führt regelmäßig zu steigenden Außenständen und Liquiditätsengpässen. Bei rund dreiviertel aller angemeldeten Insolvenzen werden zu hohe Forderungsbestände als Hauptursache für die Zahlungsunfähigkeit angeführt.
  • Gleichzeitig können diese zusätzlichen Verwaltungskosten bei der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation nicht bei der Preisgestaltung an die Kunden weitergegeben werden.
  • Diese Sachverhalte stellen erhebliche wirtschaftliche Risiken dar und gewinnen mit der anhaltend schlechten Zahlungsmoral zunehmend an Bedeutung.

Ab wann befindet sich der Schuldner in Verzug?

Der Gläubiger muss prüfen, ob der Schuldner in Verzug ist. Der Verzug tritt dann ein, wenn der Schuldner mit Fristsetzung gemahnt wird. Der Verzug tritt bei Gewerbetreibenden oder Selbständigen auch automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn sie auf die Folge des Verzuges in der Rechnung besonders hingewiesen wurden. Selbstverständlich kann Verzug auch dann eintreten, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt wurde o. ä.

Ab Eintritt des Verzugs können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Die Zinshöhe ist gesetzlich bestimmt. Gegenüber Verbrauchern können Verzugszinsen in Höhe von 5%-punkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen können Verzugszinsen in Höhe von 8%-punkten über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.

Ob der Unternehmer die 30-Tage-Frist abwartet oder ob er früher mahnt, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich sollte nach angemessener Frist automatisch eine Mahnung erfolgen. Allerdings bedarf es generell keiner Mahnungen, da gem. § 286 Abs. 3 BGB der Verzug automatisch nach 30 Tagen eintritt.

Was ist ein Verzugsschaden?

Mit Einsetzung des Verzuges ist der Gläubiger berechtigt, gegenüber dem Schuldner Verzugsschäden gem. § 280 BGB sowie 286 ff. geltend zu machen.

Erstattungsfähig sind diese Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit unternehmenseigener Mitarbeiter für die Eintreibung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen schon.

Typische Kosten für einen Verzugsschaden sind Portokosten, Verzugszinsen, Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt, Gerichtskosten für den Mahnbescheid und die Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges (gerichtlich anerkannt sind hier 2,50 EUR pro Mahnung).

Ab wann ist meine Forderung im Verzug?

Der Schuldner einer Geldforderung kommt grundsätzlich spätestens (!) "30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung" in Verzug. Voraussetzung ist aber, dass die Leistung, aus der sich die Geldforderung ergibt, unstrittig und vollständig erbracht ist.

Im Zuge der großen Schuldrechtsreform wurde der Verzugs-Paragraf Anfang 2002 dann noch einmal konkretisiert. Zitat aus Paragrafen 286 Abs. 3, BGB

"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist."

Gegenüber Verbrauchern gilt die Verzugsautomatik also nur dann, wenn der Gläubiger auf der Rechnung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat. Unabhängig davon, ob der Empfänger ein Geschäfts- oder Privatkunde ist, kann aber auch ein früherer Verzugsbeginn vereinbart werden.

Was sind Verzugszinsen?

Gesetzlich stehen dem Gläubiger vom Schuldner ab dem Zeitpunkt des Verzuges Verzugszinsen auf die Hauptforderung zu. Die Zinshöhe ist gesetzlich bestimmt. Gegenüber einem Verbraucher können Verzugszinsen in Höhe von 5%- punkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen können Verzugszinsen in Höhe von 8%-punkten über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.
Die Verzugszinsen errechnen sich nach dem BGB § 246 ff. Die Berechnungsformel:

Zinsen = Kapital x Zeit(Tage) x Zinssatz
360x100

Welche Möglichkeiten gibt es Forderungen geltend zu machen?

außergerichtlich

  • Interne Weiterverfolgung (Anrufe, Mahnung)

  • Beauftragung eines Rechtsanwalts (anwaltliches Aufforderungsschreiben)

  • Beauftragung bzw. Abtretung an ein Inkassounternehmen


gerichtlich

  • Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

  • Klage

PecuNext bietet hier die technisch und kaufmännisch beste Lösung für ein Mahnverfahren über professionelle Rechtsanwaltskanzleien mit modernster Technologie.

Was sind die Nachteile des gängigen Anwaltsinkassos?

  • Hohe Gebührenvorauszahlungen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

  • Keine Spezialisierung auf Forderungsmanagement

  • Finanzielles Risiko im Nichterfolgsfall

  • Keine automatisierten Prozesse und transparente Einsicht in die Mandantenakten

Was sind die Nachteile des Inkassowesens?

Inkasso:

  • Gebühr zzgl. Erfolgsbeteiligung

  • Forderungen müssen abgetreten werden

  • Wenn Forderung vorgerichtlich nicht beitreibbar sind, dann erfolgt die Weitergabe an einen Rechtsanwalt, was in der Regel doppelte Kosten für den Gläubiger verursacht

Was sind Drittkosten bzw. Gerichtskosten?

Im gerichtlichen Mahnverfahren entstehen Drittkosten. Das sind zum einen Gerichtskosten, die Gerichtsvollzieherkosten und Kosten für Kontopfändungen. Die Gerichtskosten sind jeweils abhängig von der Forderungshöhe.

Die Drittkosten werden im Erfolgsfall natürlich vom Schuldner bezahlt.

Genauere Informationen zu den einzelnen Kosten entnehmen Sie bitte der Aufstellung der Drittkosten.

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid wird auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht erlassen. Das Mahnverfahren soll die kostspieligere Zivilklage ersetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet. Der Gläubiger kommt auf diesem Wege schneller, einfacher und billiger zu einem Titel. Das gerichtliche Mahnverfahren findet nur bei Geldforderungen in inländischer Währung, also in EURO, statt (§ 688 Abs.1 ZPO). Er muss lediglich glaubhaft machen, worauf sich seine Forderung stützt, während die Forderungen bei einer Klage bewiesen werden müssen. Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner/jetzt Antragsgegner drei Möglichkeiten auf diesen zu reagieren.


Erste Möglichkeit:
Schuldner zahlt; Gläubiger, jetzt Antragsteller ist befriedigt.
Zweite Möglichkeit:
Schuldner schweigt; Antragsteller beantragt nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides.
Dritte Möglichkeit:
Schuldner legt Widerspruch ein; die Angelegenheit geht in das streitige Verfahren über, vorausgesetzt es wurde beantragt (angekreuzt). Oft wird der Übergang in das streitige Verfahren nicht beantragt, da man davon ausgehen kann, dass der Antragsgegner nach Zustellung des Mahnbescheides die Forderung begleichen wird.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht auf Antrag des Antragstellers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides muss spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden und die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen inzwischen auf den per Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind. Wird der Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb der Frist von 6 Monaten gestellt, verliert der Mahnbescheid seine Wirkung (§ 701 Satz 1 ZPO).

Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid dient als eigenständiger und vorläufig vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Ist die Einspruchsfrist von 2 Wochen für den Antragsgegner abgelaufen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und es kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Legt der Antragsgegner allerdings gegen den Vollstreckungsbescheid einen Einspruch ein, so geht es in das streitige Verfahren über.

Anmerkung: Die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid ist eine Notfrist, dass bedeutet, diese Frist kann weder verlängert noch verkürzt werden.

Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch (?von Amts wegen?) dem Antragsgegner zugestellt, oder durch einen vom Antragsteller beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde. Stellt sich heraus, dass der Antragsgegner unbekannt verzogen ist, kann die öffentliche Zustellung durch das Mahngericht erfolgen. Die öffentliche Zustellung ist nur beim Vollstreckungsbescheid möglich, nicht jedoch beim Mahnbescheid. Ist die öffentliche Zustellung nach §§ 185,186 ZPO bewilligt worden, erfolgt sie durch Anheftung des Vollstreckungsbescheides an die Gerichtstafel. Die öffentliche Zustellung kostet den Antragssteller nichts, wenn er die Amtzustellung wählt.

Was ist ein Titel?

Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache) oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein Vorliegen ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Weitere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung neben dem TITEL ist die KLAUSEL sowie die ZUSTELLUNG. Eine Vollstreckungsklausel kann z. B. lauten: ?Vorstehende Ausfertigung wird dem (Kläger/Beklagten) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt?. Der Titel muss zugestellt sein, da sonst keine Zwangsvollstreckung aus dem Titel betrieben werden kann.
Ausnahmen von Titeln, die keiner Vollstreckungsklausel bedürfen sind u. a.

  • Vollstreckungsbescheide gem. § 796 Abs.1 ZPO

  • Arreste und einstweilige Verfügungen gem. §§ 929 Abs.1,936 ZPO

  • Urteile auf Abgabe einer Willenserklärung gem. § 894 ZPO

Was ist ein streitiges Verfahren, was ein Klageverfahren?

Streitiges Verfahren
Wird gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so wird entweder von Amts wegen ein streitiges Verfahren zur Überprüfung des Vollstreckungsbescheids durchgeführt oder das Verfahren ruht, wenn kein streitiges Verfahren durch Setzen des Kreuzchens beantragt war.

Gegenstand des Verfahrens ist zunächst die Überprüfung der Zulässigkeit des Einspruchs. Ist der Einspruch zulässig, setzt das zuständige Prozessgericht dem Antragsteller (jetzt Kläger) eine Frist von 2 Wochen zur Anspruchsbegründung.
Dem Antragsgegner (jetzt Beklagter) wird eine Frist zur Erwiderung der Anspruchsbegründung gesetzt.

Klageverfahren
Sofern ein Mahnverfahren nicht ratsam oder nicht zulässig* ist, sollte Klage erhoben werden. Durch Zustellung der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO) von Amts wegen an den Beklagten wird das Verfahren rechtshängig. Durch Einreichen der Klage bei Gericht wird das Verfahren anhängig.

*nicht zulässig, wenn

  • Zinsansprüche eines Kreditgebers den effektiven Jahreszins bei Vertragsabschluss geltenden Basiszinssatz um mehr als 12% übersteigen (§ 688 Abs. 2 ZPO)

  • die geforderte Leistung von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

  • Der Mahnbescheid öffentlich zugestellt werden müsste (§ 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO)

Was ist eine Bonitätsauskunft?

Es gibt zwei Formen einer Bonitätsauskunft

  • Auskunft über ?harte? Bonitätsmerkmale (Auszug aus dem Schuldnerregister)

  • volle Bonitätsabfrage


Auszug aus dem Schuldnerregister:
Im Rahmen der Bonitätsauskunft wird in der Regel auch geprüft, ob der Kunde/Schuldner im Schuldnerregister des jeweiligen Amtsgerichts geführt wird; dort ist verzeichnet, ob bereits eidesstattliche Versicherungen des Kunden/Schuldners oder Haftanordnungen gegen ihn vorliegen.

Volle Bonitätsabfrage:
Als zweckmäßig gegen drohenden Zahlungsausfall, hat sich eine umfassende Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern erwiesen. Somit erhalten Sie als Gläubiger eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson, Kredite oder andere Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.

Für diese Einschätzung werden alle verfügbaren Daten, wie Bilanzen, Einkommensnachweise usw. des zu prüfenden Unternehmens/der zu prüfenden Person herangezogen. Diese Daten stammen einerseits von den Unternehmen/Personen selbst (z. B. über öffentliche Bilanzen oder Einkommensnachweise), andererseits generieren sie sich aus Negativmeldungen von anderen Unternehmen (z. B. Versandhandelsunternehmen, Kreditkartenemittenten).

Was ist eine EMA-Anfrage?

Die EMA-Anfrage ist eine tagesaktuelle Adressauskunft bei dem jeweilig zuständigen Meldeamt. Aufgrund der automatisierten Kommunikation mit den Meldeämtern wird diese Leistung besonders günstig und schnell geliefert.

Warum ist PecuNext besser als alternative Vorgehensweisen? (Kernargumente)

  • Konsequenter Einsatz modernster IT-Technologie über Internet-Portal-Prozesse per Web bedienbar.

  • Intelligente Kombination von IT-Technologie und Anwaltsinkasso für ein effektives Forderungsmanagement.

  • Keine Kosten durch Anwaltsgebühren oder Erfolgsprovisionen im vorgerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

  • Interaktive Einbeziehung des einzelnen Kunden an seinem Forderungsverfahren ? die Nutzer behalten jederzeit die Kontrolle.

  • Konsequente Nutzung des Internet zur Kommunikation zwischen Anwalt und Kunden.

  • Verfahrenstransparenz durch jederzeit verfügbare Statusinformationen.

  • Bereitstellung der Plattform und der Dienstleistungen für jedes Unternehmen, unabhängig von Aufkommen und Forderungshöhe.

  • Erfolgsorientierung durch kostenfreie Integration von Adressermittlung und Bonitätsauskünften im Mahnprozess.

Welche Dienstleistungen bietet PecuNext an?

Die PecuNext GmbH bietet ein umfangreiches Dienstleistungsangebot auf der Basis einer Online-Datenbank-Systemlösung zur Beitreibung von unbestrittenen, fälligen und angemahnten Forderungen. Dabei werden die Forderungen gegenüber Schuldnern von Rechtsanwälten im Auftrag ihrer Mandanten außergerichtlich oder gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht. Zusätzlich bietet PecuNext seinen Kunden innerhalb des Forderungsprozesses eine Adressermittlung und Bonitätsprüfung an und ist somit ein Rundum-Anbieter für effektives Forderungsmanagement. Alle Services werden webbasiert über die ecommerce-Plattform angeboten.

Wie hoch sind die pauschalen Gebühren der Rechtsanwälte im gerichtlichen Verfahren bei den Tarifen der PecuNext?

In den Tarifen der PecuNext bezahlt unser Kunde keine vorgerichtlichen Anwaltsgebühren. Sollte im vorgerichtlichen Mahnprozess die Forderung nicht einbringlich sein, so kann der Anwalt auf Wunsch des Gläubigers das gerichtliche Mahnverfahren oder das Klageverfahren einleiten.

Für das gerichtliche Mahnverfahren und der Beantragung des Vollstreckungsbescheides hat die PecuNext mit allen verbundenen Rechtsanwälten eine Anwaltspauschale in Höhe des 0,4fachen Satzes noch der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) ausgehandelt.

Hier einige Beispiele:

 

Streitwert bis

Rechtsanwaltsgebühren

 

1,0

0,4

EUR

EUR

EUR

300,00 

25,00

10,00

600,00 

45,00

18,00

900,00 

65,00

26,00

1.200,00 

85,00

34,00

1.500,00 

105,00

42,00

2.000,00 

133,00

53,20

2.500,00 

161,00

64,40

3.000,00 

189,00

75,60

3.500,00 

217,00

86,80

4.000,00 

245,00

98,00

4.500,00 

273,00

109,20

5.000,00 

301,00

120,40

6.000,00 

338,00

135,20

7.000,00 

375,00

150,00

8.000,00 

412,00

164,80

9.000,00 

449,00

179,60

10.000,00 

486,00

194,40

13.000,00 

526,00

210,40

16.000,00 

566,00

226,40

19.000,00 

606,00

242,40

22.000,00 

646,00

258,40

25.000,00 

686,00

274,40

30.000,00 

758,00

303,20

35.000,00 

830,00

332,00

40.000,00 

902,00

360,80

45.000,00 

974,00

389,60

50.000,00 

1.046,00

418,40

65.000,00 

1.123,00

449,20

80.000,00 

1.200,00

480,00

95.000,00 

1.277,00

510,80

110.000,00 

1.354,00

541,60

125.000,00 

1.431,00

572,40

Inwiefern ist der Mahnlauf von PecuNext verfahrensoptimiert?

PecuNext übernimmt das gesamte anwaltliche Mahnwesen für seine Kunden. Sollte im vorgerichtlichen Mahnprozess die Forderung nicht einbringlich sein, wird der Anwalt direkt das gerichtliche Mahnverfahren oder das Klageverfahren einleiten. Vor dem vorgerichtlichem Mahnschreiben wird auf Wunsch und Kosten des Gläubigers eine Adressermittlung durchgeführt, um Irrläufer zu verhindern und die Zahlungsquote zu verbessern. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Adressermittlung zu keinem Ergebnis führt, werden die Daten an den Gläubiger zurückgespielt. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit, über die PecuNext-Plattform eine EMA-Anfrage vorzunehmen. Bevor er das gerichtliche Mahnverfahren startet wird zusätzlich auf Wunsch und Kosten des Gläubigers eine Bonitätsprüfung eingeleitet, um nicht zuletzt auch die Effektivität zu gewährleisten. Alle Mahnprozesse werden durch die PecuNext-ecommerce-Plattform unterstützt und automatisiert abgewickelt. Damit ist die Dienstleistung der PecuNext erfolgsorientierter als alternative Vorgehensweisen.

Wie kann ich Forderungen in das PecuNext-System eingeben?

Die offenen Forderungen können im Online-Verfahren über ein web interface oder aber auf Wunsch über eine Schnittstelle zur eigenen Buchhaltung oder dem eigenen Warenwirtschaftsprogramm in die Internet-Plattform datenmäßig eingestellt werden.

Wer berät mich, wenn ich Fragen habe?

Sollte der Gläubiger Fragen zum System von PecuNext haben, wendet er sich kostenfrei an eine speziell für Gläubiger eingerichtete Hotline mit der Nummer 030 - 293 799 30. Hier steht ein Team von Mitarbeitern zur präzisen Beantwortung aller Fragen rund um die Uhr 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche! - zur Verfügung.

Sollten Sie jedoch Fragen zu Ihren einzelnen Mahnverfahren haben, so rufen Sie bitte direkt die zu bearbeitende Kanzlei Ihres Verfahrens an. Welche Kanzlei Ihren Fall bearbeitet und unter welcher Rufnummer die Kanzlei zu erreichen ist, finden Sie innerhalb Ihrer einzelnen Forderungsakte.

Welche Kosten entstehen bei PecuNext?

Dem Kunden entstehen keine Kosten durch Erfolgsprovisionen und keine Anwaltsgebühren im vorgerichtlichen Verfahren. Er zahlt lediglich eine Jahresgebühr von 99,00 EUR* (Business) oder 399,00 EUR* (Business Plus) bzw. 599,00 EUR* (Premium) unabhängig von der Forderungshöhe. Die Anzahl der Forderungen richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Produkt. Die Zusatzservices, wie Adressermittlungen und Bonitätsüberprüfungen sind von unserem Kunden selbst zu tragen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Anfragedetail und der Anfrageart und können somit von 4,50 EUR bis 12,00 EUR betragen. Bei präventiver Nutzung dieser Services entstehen die Kosten in gleicher Höhe. Im unwahrscheinlichen Nichterfolgsfall des gerichtlichen Verfahrens trägt der Gläubiger lediglich die Gerichtskosten.

Genauere Informationen zu den einzelnen Drittkosten entnehmen Sie bitte der Aufstellung der Drittkosten.

*zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Business-, dem Business Plus- und Premium Tarif?

Die Unterschiede liegen in der Anzahl der einstellbaren Forderungen, im Jahrespreis und der unterschiedlichen Übernahme der Anwaltsgebühren durch die PecuNext.
Nähere Informationen finden Sie auf der Startseite von www.PecuNext.de

Warum durchlaufen die Schuldneradressen das mehrstufige Adressermittlungsverfahren?

Vor der Übergabe der Forderungen an den Rechtsanwalt durchläuft die Schuldneradresse das mehrstufige Adressermittlungsverfahren, um Irrläufer zu verhindern. Dies führt zu einer deutlich schnelleren und effektiveren Erreichbarkeit der Schuldner. Der Gläubiger kommt somit schneller an sein Geld. Eingabefehler bei der Erfassung der Forderungen werden so sofort erkannt.

Zu welchem Zeitpunkt wird zusätzlich die Bonität des Schuldners geprüft und warum?

Im Nichterfolgsfall des vorgerichtlichen Mahnverfahrens wird für den Gläubiger kostenfrei die Bonität der Schuldner geprüft. Nur wenn diese Prüfung positiv verläuft - also keine Negativmerkmale vorliegen - wird das gerichtliche Mahnverfahren automatisiert eingeleitet, da es sonst kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Dem Gläubiger werden so im Nichterfolgsfall die Gerichtsgebühren erspart. Hierbei erfolgt eine reine gut (keine Einträge im öffentlichen Schuldnerregister) - schlecht (Einträge im öffentlichen Schuldnerregister) Betrachtung des Schuldners.

Wieviel Prozent der Hauptforderung erhält der Gläubiger, wenn der Schuldner zahlt?

Der Gläubiger erhält 100% seiner Hauptforderung direkt vom Konto des Anwalt überwiesen, wenn der Schuldner zahlt.

Wie funktioniert die Kommunikation mit den Anwälten?

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren kommuniziert der Gläubiger mit dem Anwalt verfahrensoptimiert über das Internet-Portal. Hier sieht der Gläubiger zeitnah den Status der eingestellten Forderungen und ist somit ständig über den Stand informiert. Dadurch entsteht eine enorme Transparenz. Vor dem gerichtlichen Mahnverfahren nimmt der Anwalt mit dem Gläubiger telefonisch Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wie kann ich sehen in welchem Status sich meine Forderung befindet?

In dem Account des Gläubiger ist der jeweilige Status der Forderungsbearbeitung ersichtlich.

Was passiert wenn auch das gerichtliche Mahnverfahren zunächst keinen Erfolg hat?

Wir verwalten Ihre erwirkten Titel selbstverständlich weiter. Durch eine Titellangzeitüberwachung mit Adress- und Bonimonitoring sichern wir somit, bei wirtschaftlichen Veränderungen Ihrer Schuldner, einen erneuten Zugriff zur Einlösung Ihrer Titel.

Wann muss ich die Rechtsanwaltspauschalen bezahlen?

Wenn die Forderung im vorgerichtlichen Mahnverfahren nicht beibringlich ist.

Wann muss ich die Adress- und Bonitätsauskunft bezahlen?

Hier erhält der Kunde immer zum Monatsanfang eine entsprechende Rechnung von der PecuNext GmbH

Was ist Bonimonitoring?

Die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des säumigen Schuldners wird solange beobachtet, bis sich diese positiv wandelt. Der Gläubiger und der Anwalt werden dann umgehend über die Plattform informiert.

Gibt es Branchen die das PecuNext-System nicht bedienen kann?

Nein, PecuNext ist für jedes deutsche Unternehmen nutzbar, unabhängig von Forderungshöhe und Forderungsanzahl.

Was ist eine Verjährung?

Die Verjährung tritt mit Ablauf der zur Beitreibung von Forderungen bestimmten Zeit ein. Mit Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern, auch wenn der Anspruch seitens des Gläubigers weiterhin gegeben ist. Deshalb ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung, dass diese innerhalb der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Verjährungsfristen geltend gemacht werden.

Es ist leicht vermeidbar und deshalb ärgerlich, wenn ein Anspruch auf eine Forderung zwar besteht, der Schuldner die Leistung aber wegen eingetretener Verjährung verweigern darf. In § 214 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist bestimmt:

"Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern."

Wie sind die Verjährungsfristen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gem. § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später mit Ablauf des 31.12., 24.00 Uhr.

Die einfache Formel zur Berechnung der regelmäßigen Verjährung lautet:

Tag der Fälligkeit der Forderung
+ Zeit bis Jahresende (31.12., 24.00 Uhr)
+ 3 Jahre = Verjährungszeitraum

Nach Zustellung des Mahnbescheides, gilt gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Verjährung des Anspruches als gehemmt.

In 30 Jahren verjähren gem. § 197 Abs. 1 ZPO z. B.

  • rechtskräftig festgestellte Ansprüche

  • Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden

In den genannten Fällen beginnt die Verjährung gem. § 201 BGB mit der Rechtskraft der Entscheidung oder mit Errichtung des Titels.

In welcher Reihenfolge geschieht die Ausschüttung bei Zahlung des Schuldners?

Durch die Zahlung des Schuldners werden zunächst die Anwaltsgebühren, dann der Anspruch auf Drittkosten, dann die angelaufenen Zinsen und dann die Hauptforderung beglichen.