FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist Forderungsmanagement?Warum ist Forderungsmanagement so wichtig und existenznotwendig?
Ab wann ist meine Forderung im Verzug?
Was ist ein Verzugsschaden?
Was sind Verzugszinsen?
Welche Möglichkeiten gibt es meine Forderungen einzuholen?
Was sind die Nachteile des gängigen Anwaltsinkassos?
Was sind die Nachteile des Inkassowesens?
Was sind Drittkosten bzw. Gerichtskosten?
Was genau ist ein Mahnbescheid?
Was genau ein Vollstreckungsbescheid?
Was ist ein Titel?
Was ist ein Klageverfahren / streitiges Verfahren?
Was ist eine Bonitätsauskunft?
Was ist eine EMA-Anfrage?
Warum ist PecuNext besser als alternative Vorgehensweisen?
Welche Dienstleistungen bietet PecuNext an?
Inwiefern ist der Mahnlauf von PecuNext verfahrensoptimiert?
Wie kann ich Forderungen in das PecuNext-System eingeben?
Wer berät mich wenn ich Fragen habe?
Welche Kosten entstehen?
Zu welchem Zeitpunkt wird zusätzlich die Bonität des Schuldners geprüft und warum?
Wieviel Prozent der Hauptforderung bekommt der Kunde, wenn der Schuldner zahlt?
Wie funktioniert die Kommunikation mit den Anwälten?
Wie kann ich sehen in welchem Status sich meine Forderung befindet?
Was passiert wenn auch das gerichtliche Mahnverfahren zunächst keinen Erfolg hat?
Wann muss ich die Rechtsanwaltsgebühren bezahlen?
Was ist Bonimonitoring?
Gibt es Branchen die das PecuNext-System nicht bedienen kann?
Was ist eine Verjährung?
Wie sind die Verjährungsfristen?
In welcher Reihenfolge geschieht die Ausschüttung bei Zahlung des Schuldners?
Was ist Forderungsmanagement?
Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis. In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Weitgehend synonyme Bezeichnungen für Forderungsmanagement sind Kreditmanagement und Debitorenmanagement.
Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Lieferungen und Leistungen in der Regel Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren.
Immer mehr Unternehmen übertragen ihr Forderungsmanagement hier auf spezialisierte Dienstleister. Durch Outsourcing des Debitoren- oder Forderungsmanagements sinken die eigenen Personal- und Sachkosten.
Warum ist Forderungsmanagement so wichtig und existenznotwendig?
Der Trend ist eindeutig. Deutsche Unternehmen leiden unter der rapide sinkenden Zahlungsmoral ihrer Kunden. Vor allem die Zahl der Kunden, die gar nicht zahlen, wächst stetig. Diese Situation macht ein aktives Forderungsmanagement notwendig, doch Betreiber kleinerer bis mittlerer Unternehmen stehen hier jedoch vor bisher schwer lösbaren Problemen. Erfolgreiches Mahnwesen in Eigenregie ist mangels Fachwissen und Erfahrungen meist nicht sehr erfolgreich, andererseits stehen angepasste Lösungen von professionellen Inkasso-Unternehmen oft nicht zur Verfügung oder sind zu teuer.
- In den Verwaltungsabteilungen nahezu aller Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegen Rechnungslegung verkaufen, werden zunehmend zeit- und kostenintensive Tätigkeiten zur Beitreibung offener fälliger Forderungen ausgeführt.
- Die Vernachlässigung dieser Tätigkeiten führt regelmäßig zu steigenden Außenständen und Liquiditätsengpässen. Bei rund dreiviertel aller angemeldeten Insolvenzen werden zu hohe Forderungsbestände als Hauptursache für die Zahlungsunfähigkeit angeführt.
- Gleichzeitig können diese zusätzlichen Verwaltungskosten bei der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation nicht bei der Preisgestaltung an die Kunden weitergegeben werden.
- Diese Sachverhalte stellen erhebliche wirtschaftliche Risiken dar und gewinnen mit der anhaltend schlechten Zahlungsmoral zunehmend an Bedeutung.
Ab wann ist meine Forderung im Verzug?
Der Unternehmer muss prüfen, ob der Schuldner in Verzug ist. Der Verzug tritt dann ein, wenn der Schuldner mit Fristsetzung gemahnt wird. Der Verzug tritt bei Gewerbetreibenden oder Selbständigen auch automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei privaten Verbrauchern greift der 30 Tage-Automatismus nur, wenn sie auf die Folge des Verzuges in der Rechnung besonders hingewiesen wurden. Selbstverständlich kann Verzug auch dann eintreten, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt wurde o. ä.
Ab Eintritt des Verzugs können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Die Zinshöhe ist gesetzlich bestimmt. Gegenüber Verbraucher kann ein Verzugszins in Höhe von 5% über dem EZB (Europäische Zentralbank)-Zins, gegenüber Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen kann der Verzugszins in Höhe von 8% über dem EZB (Europäische Zentralbank) -Zins geltend gemacht werden.
Ob der Unternehmer die 30-Tage-Frist abwartet oder ob er früher mahnt, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich sollte nach angemessener Frist automatisch eine Mahnung erfolgen.
Was ist ein Verzugsschaden?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet, können die Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Dies ist in der Regel ab der zweiten Mahnung der Fall.
Erstattungsfähig sind diese Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit unternehmenseigener Mitarbeiter für die Eintreibung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen schon.
Typische Kosten für einen Verzugsschaden sind Portokosten, Verzugszinsen, Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt, Gerichtskosten für den Mahnbescheid und die Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges (gerichtlich anerkannt sind hier 2,50 € pro Mahnung).
Was sind Verzugszinsen?
Gesetzlich stehen dem Gläubiger vom Schuldner ab dem Zeitpunkt des Verzuges Verzugszinsen auf die Hauptforderung zu. Die Zinshöhe ist gesetzlich bestimmt. Gegenüber Verbraucher kann ein Verzugszins in Höhe von 5% über dem EZB (Europäische Zentralbank)-Leitzins, gegenüber Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen kann der Verzugszins in Höhe von 8% über dem EZB (Europäische Zentralbank) -Leitzins geltend gemacht werden.
Welche Möglichkeiten gibt es meine Forderungen einzuholen?
Bis heute:
- Interne Weiterverfolgung
- Inkassounternehmen
- Direkter Gang zum Anwalt
PecuNext bietet hier die technisch und kaufmännisch beste Lösung für ein Mahnverfahren über professionelle Rechtsanwaltskanzleien mit modernster Technologie.
Was sind die Nachteile des gängigen Anwaltsinkassos?
- Hohe Gebührenvorauszahlungen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Keine Spezialisierung auf Forderungsmanagement
- Finanzielles Risiko im Nichterfolgsfall
- Keine automatisierten Prozesse und transparente Einsicht in die Mandantenakten
Was sind die Nachteile des Inkassowesens?
Inkasso:
- Gebühr zzgl. Erfolgsbeteiligung
- Forderungen müssen abgetreten werden
- Wenn Forderung vorgerichtlich nicht beitreibbar sind, dann erfolgt die Weitergabe an einen Rechtsanwalt, was in der Regel doppelte Kosten für den Gläubiger verursacht
Was sind Drittkosten bzw. Gerichtskosten?
Im gerichtlichen Mahnverfahren entstehen Drittkosten. Das sind zum einen Gerichtskosten, die Gerichtsvollzieherkosten und Kosten für Kontopfändungen. Die Gerichtskosten sind jeweils abhängig von der Forderungshöhe.
Die Drittkosten werden im Erfolgsfall natürlich vom Schuldner bezahlt.
Genauere Informationen zu den einzelnen Kosten entnehmen Sie bitte der Aufstellung der Drittkosten.
Was genau ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid wird auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht erlassen. Das Mahnverfahren soll die kostspieligere Zivilklage ersetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet. Der Gläubiger soll auf diesem Wege schnell seine Forderung eintreiben können. Er muss lediglich angeben wie viel er verlangt und worauf sich seine Forderung stützt. Der Schuldner kann hierauf in einer 2-Wochen-Frist Widerspruch einlegen.
Was genau ein Vollstreckungsbescheid?
Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden und die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen inzwischen auf den per Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind.
Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid dient als eigenständiger und vorläufig vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Mit ihm kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt, oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde.
Was ist ein Titel?
Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache) oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein Vorliegen ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.
Was ist ein Klageverfahren / streitiges Verfahren?
Wird gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so wird von Amts wegen ein streitiges Verfahren zur Überprüfung des Vollstreckungsbescheids durchgeführt.
Gegenstand des Verfahrens ist zunächst die Überprüfung der Zulässigkeit des Einspruchs. Ist der Einspruch zulässig, untersucht das Gericht ob der mit dem Vollstreckungsbescheid geltend gemachte Anspruch begründet ist.
Was ist eine Bonitätsauskunft?
Als zweckmäßig gegen drohenden Zahlungsausfall, hat sich eine umfassende Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kunden erwiesen. Bei der Bonitätsüberprüfung des Kunden geht es in erster Linie um die Feststellung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Kunden. Bei Kunden, die bereits sogenannte harte Negativmerkmale (Haftanordnung, eidesstattliche Versicherung, Konkurs, Vergleich) aufweisen, ist besondere Vorsicht geboten.
Was ist eine EMA-Anfrage?
Die EMA-Anfrage ist eine tagesaktuelle Adressauskunft bei dem jeweilig zuständigen Meldeamt. Aufgrund der automatisierten Kommunikation mit den Meldeämtern wird diese Leistung besonders günstig und schnell geliefert.
Warum ist PecuNext besser als alternative Vorgehensweisen? (Kernargumente)
- Konsequenter Einsatz modernster IT-Technologie über Internet-Portal-Prozesse per Web bedienbar.
- Intelligente Kombination von IT-Technologie und Anwaltsinkasso für ein effektives Forderungsmanagement.
- Keine Erfolgsprovisionen und keine Anwaltsgebühren im vorgerichtlichen und eine geringe Anwaltspauschale im gerichtlichen Bereich.
- Interaktive Einbeziehung des einzelnen Kunden an seinem Forderungsverfahren – die Nutzer behalten jederzeit die Kontrolle.
- Konsequente Nutzung des Internet zur Kommunikation zwischen Anwalt und Kunden.
- Verfahrenstransparenz durch jederzeit verfügbare Statusinformationen.
- Bereitstellung der Plattform und der Dienstleistungen für jedes Unternehmen, unabhängig von Aufkommen und Forderungshöhe.
- Erfolgsorientierung durch Integration von Adressermittlung und Bonitätsauskünften im Mahnprozess.
Welche Dienstleistungen bietet PecuNext an?
Die PecuNext GmbH bietet ein umfangreiches Dienstleistungsangebot auf der Basis einer Online-Datenbank-Systemlösung zur Beitreibung von unbestrittenen, fälligen und angemahnten Forderungen. Dabei werden die Forderungen gegenüber Schuldnern von Rechtsanwälten im Auftrag ihrer Mandanten außergerichtlich oder gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht. Zusätzlich bietet Rechtsanwalt seinen Mandanten Adressermittlung und Bonitätsprüfung an und ist somit ein Rundum-Anbieter für effektives Forderungsmangement. Alle Services werden webbasiert über die ecommerce-Plattform angeboten.
Inwiefern ist der Mahnlauf von PecuNext verfahrensoptimiert?
PecuNext übernimmt das gesamte anwaltliche Mahnwesen für seine Kunden. Sollte im vorgerichtlichen Mahnprozess die Forderung nicht einbringlich sein, wird der Anwalt direkt das gerichtliche Mahnverfahren oder das Klageverfahren einleiten. Bevor er das gerichtliche Mahnverfahren startet wird zusätzlich eine Bonitätsprüfung eingeleitet, um nicht zuletzt auch die Effektivität zu gewährleisten. Alle Mahnprozesse werden durch die PecuNext-ecommerce-Plattform unterstützt und automatisiert abgewickelt. Damit ist die Dienstleistung der PecuNext erfolgsorientierter als alternative Vorgehensweisen.
Wie kann ich Forderungen in das PecuNext-System eingeben?
Die offenen Forderungen können im Online-Verfahren über ein web interface oder aber auf Wunsch über eine Schnittstelle zur eigenen Buchhaltung oder dem eigenen Warenwirtschaftsprogramm in die Internet-Plattform datenmäßig eingestellt werden.
Wer berät mich wenn ich Fragen habe?
Sollte der Kunde Fragen zum System von PecuNext haben, wendet er sich kostenfrei über eine speziell für Kunden eingerichtete Hotline mit der Nummer 030 / 293 799 70. Hier bemüht sich ein Team von Mitarbeitern um die möglichst präzise Beantwortung aller Fragen.
Sollten Sie jedoch Fragen zu Ihren einzelnen Mahnverfahren haben, so rufen Sie bitte direkt die zu bearbeitende Kanzlei Ihres Verfahrens an. Welche Kanzlei Ihren Fall bearbeitet und unter welcher Rufnummer die Kanzlei zu erreichen ist, finden Sie innerhalb Ihrer einzelnen Forderungsakte.
Welche Kosten entstehen?
Dem Kunden wird im gerichtlichen Bereich eine geringe Anwaltspauschale berechnet. Er zahlt lediglich eine Lizenzgebühr von 99,00 € (Business), 399,00 € (Business Plus) bzw. 599 € (Premium), zzgl. der gesetzlichen MwSt., abhängig von der Forderungsanzahl und unabhängig von der Forderungshöhe.
Genauere Informationen zu den einzelnen Kosten entnehmen Sie bitte der Aufstellung der Drittkosten.
Zu welchem Zeitpunkt wird zusätzlich die Bonität des Schuldners geprüft und warum?
Im Nichterfolgsfall des vorgerichtlichen Mahnverfahrens wird für den Kunden die Bonität der Schuldner geprüft. Nur wenn diese Prüfung positiv verläuft – also keine Negativmerkmale vorliegen – wird das gerichtliche Mahnverfahren automatisiert eingeleitet, da es sonst kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Dem Kunden werden so im Nichterfolgsfall die Gerichtsgebühren erspart. Hierbei erfolgt eine reine gut (keine Einträge im öffentlichen Schuldnerregister) - schlecht (Einträge im öffentlichen Schuldnerregister) Betrachtung des Schuldners.
Wieviel Prozent der Hauptforderung bekommt der Kunde, wenn der Schuldner zahlt?
Der Kunde bekommt 100% seiner Hauptforderung direkt vom Anwalt überwiesen, wenn der Schuldner zahlt.
Wie funktioniert die Kommunikation mit den Anwälten?
Im vorgerichtlichen Mahnverfahren kommuniziert der Gläubiger mit dem Anwalt verfahrensoptimiert über das Internet-Portal. Hierbei erhält der Kunde stetig die Status der eingestellten Forderungen und ist somit ständig über den Stand informiert. Dadurch entsteht eine enorme Transparenz. Vor dem gerichtlichem Mahnverfahren nimmt der Anwalt mit dem Kunden telefonisch Kontakt auf um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wie kann ich sehen in welchem Status sich meine Forderung befindet?
In dem Account des Kunden sind die einzelnen Status der Forderungen ersichtlich (Online-Banking-Gedanke)
Was passiert wenn auch das gerichtliche Mahnverfahren zunächst keinen Erfolg hat?
Titellangzeitüberwachung mit Adress- und Bonimonitoring
Wann muss ich die Rechtsanwaltsgebühren bezahlen?
Soweit die anwaltlichen Gebühren nicht bei dem Schuldner beigetrieben werden können, zahlen Sie nur die geringe Rechtsanwaltspauschale.
Was ist Bonimonitoring?
Die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des säumigen Schuldners wird solange beobachtet, bis sich diese positiv wandelt. Der Gläubiger und der Anwalt werden dann umgehend über die Plattform informiert.
Gibt es Branchen die das PecuNext-System nicht bedienen kann?
Nein, PecuNext ist für jedes deutsche Unternehmen nutzbar, unabhängig von Forderungshöhe und Forderungsanzahl.
Was ist eine Verjährung?
Die Verjährung tritt mit Ablauf der zur Beitreibung von Forderungen bestimmten Zeit ein. Mit Eintritt der Verjährung kann der Gegner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern. Deshalb ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung, dass diese innerhalb der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Verjährungsfristen geltend gemacht werden.
Es ist leicht vermeidbar und deshalb ärgerlich, wenn ein Anspruch auf eine Forderung zwar besteht, der Gegner die Leistung aber wegen eingetretener Verjährung verweigern darf. In § 214 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist bestimmt:
"Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern."
Wie sind die Verjährungsfristen?
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.
Wegen der immer zum Jahresende eintretenden Verjährung wird die "regelmäßige Verjährung" auch als Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung bezeichnet.
Die einfache Formel zur Berechnung der regelmäßigen Verjährung lautet:
Tag der Fälligkeit der Forderung
+ Zeit bis Jahresende (31.12., 24.00 Uhr)
+ 3 Jahre
= Verjährungszeitraum
In welcher Reihenfolge geschieht die Ausschüttung bei Zahlung des Schuldners?
Durch die Zahlung des Schuldners werden zunächst die Anwaltsgebühren, dann der Anspruch auf Drittkosten, dann die angelaufenen Zinsen und dann die Hauptforderung beglichen.






